Soester Anzeiger 07. August 2002
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LESERBRIEF
Wir freuen uns über jeden Leserbrief. Aus Platzgründen müssen wir uns allerdings Kürzungen vorbehalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Leserbriefe ausschließlich die Meinung der Einsender wiedergeben und nicht unbedingt mit der Auffassung der Redaktion übereinstimmen.
"Verwalter nicht anlasten"
"Zu unserem Bericht "Hausverwaltung endgültig vor die Tür gesetzt" über den Wechsel der Verwaltung im Wohnpark nimmt die bisherige Hausverwaltung "Robbe und Pott" Stellung:
Welche Querelen soll es in der jüngsten Zeit im Wohnpark gegeben haben? Es gibt nicht einen Fall, bei dem es Streitigkeiten um Nebenkostenabrechnungen gibt, die in Klageandrohungen endeten oder enden, oder die in letzter Minute abgewendet sein sollen. Auch dürfte logisch sein, dass eine Verwaltung überhaupt keinen Einfluss auf Zwangsversteigerungen von Gebäuden hat deren Mangelzustand es gar nicht zulassen, eine Vermietung vorzunehmen!
Unsere Aufgabe war und ist es, das wir die bestehenden Mietverhältnisse betreuen und die Vermietung der leeren Wohnungen betreiben. Und genau das haben wir getan, und sicherlich auch mit erheblichem Erfolg. Der Deutsche Ring hat uns mit Wirkung zum l. Juli 1999 als Hausverwaltung eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt waren ca. 140 Wohnungen leerstehend. Heute - nach drei Jahren - stehen nur noch ca. 55 Wohnungen zur Vermietung an.
"Klageverfahren verhindert"
Wir haben immer versucht und es auch geschafft, Klageverfahren gegen Mieter zu verhindern, obwohl dies aufgrund der Zahlungsmoral einiger Mieter möglich gewesen wäre. Persönliche Gespräche mit den Problemfällen die stattgefunden haben, und durch Vermittlungsgespräche mit dem zuständigen;
Sozialamt führte dazu, dieses weitgehend zu verhindern. Und dass dieses - auch bedingt durch die verschieden Nationalitäten - nicht immer ganz einfach war, liegt auf der Hand.
Die Abwicklung der Betriebskosten, sei es mit der Stadt Werl, oder den Stadtwerken Werl, oder der Harpen GmbH, hat nie zu Problemen geführt, soweit es die Mietobjekte betraf. Wenn es Probleme gab, dann fast ausschließlich in den WEG-Objekten;
(Eigentumswohnungen). Und dies lag ausschließlich daran, dass die Eigentumswohnungen die sich im Besitz der Immogrund GmbH befanden oder noch befinden, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Auch dieses kann man einem Verwalter nicht anlasten.
Es ist zwar richtig, dass die Verwaltung nunmehr für uns endet, allerdings auf ganz normalem Wege - nämlich mit einer ordnungsgemäßen vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist - zum 30. September.
Nebenbei bemerkt möchten wir darauf hinweisen, dass die Spielplatzflächen im Wohnpark Werl ausschließlich eigene Grundstücke (Parzellen) sind, die nicht Gegenstand unseres Verwaltungsauftrags waren und sind.
Hausverwaltungen Robbe & Pott GmbH
Waltroper Straße 15
44519 Lünen